home
persönliches
gutachten
arten von Gutachten
abrechnung
form und versand
kontakt
anfahrt
impressum

Abrechnung                                                           


  • Gerichts-Gutachten

werden direkt mit dem beauftragenden Gericht nach Fertigstellung des

Gutachtens abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Zeugen und    

Sachverständigen Entschädigungsgesetz (ZSEG).

Der Stundenverrechnungssatz richtet sich nach dem Fachgebiet.

 

  • Privat-Gutachten

Deren Erstellung erfolgt grundsätzlich nach Vorauszahlung einer zuvor

festgelegten Anzahlung. Die Zusendung des Gutachtens erfolgt nach

Rechnungsstellung bzw. Eingang der Restbetrages.