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Abrechnung
werden direkt mit dem beauftragenden Gericht nach Fertigstellung des Gutachtens abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Zeugen und Sachverständigen Entschädigungsgesetz (ZSEG). Der Stundenverrechnungssatz richtet sich nach dem Fachgebiet. Deren Erstellung erfolgt grundsätzlich nach Vorauszahlung einer zuvor festgelegten Anzahlung. Die Zusendung des Gutachtens erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. Eingang der Restbetrages.
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