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Arten von Gutachten
im Auftrag von Amts- und Landgerichten, Beauftragung per Beweisbeschluss *Bitte beachten Sie, das ich ab dem Zeitpunkt Ihrer Kontaktaufnahme, z. B. zur Erstellung eines Privat- bzw. Parteien-Gutachten in der gleichen Sache nicht mehr als öffentlich bestellter Sachverständiger fürs Gericht tätig werden darf. (Befangenheit) Beauftragung per schriftlicher Vereinbarung, Beauftragung wie bei Privatgutachten
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