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Arten von Gutachten                                             


  • Gerichts-Gutachten

im Auftrag von Amts- und Landgerichten, Beauftragung per Beweisbeschluss

 

  • Privat- bzw. Parteien-Gutachten*

*Bitte beachten Sie, das ich ab dem Zeitpunkt Ihrer Kontaktaufnahme, z. B. zur Erstellung eines  

Privat- bzw. Parteien-Gutachten in der gleichen Sache nicht mehr als öffentlich bestellter

Sachverständiger fürs Gericht tätig werden darf. (Befangenheit)

Beauftragung per schriftlicher Vereinbarung,

 

  • Versicherungs-Gutachten

Beauftragung wie bei Privatgutachten