| |
Form und Versand
werden - soweit im Beweisbeschluss nicht anders gewünscht - üblicherweise in Schriftform sowie in fünffacher Ausfertigung erstellt. Zum Gutachten gehört in der Regel auch eine entsprechende Fotodokumentation, werden in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl in Schriftform erstellt.
|
|
|