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Form und Versand                                                 


  • Gerichts-Gutachten

werden - soweit im Beweisbeschluss nicht anders gewünscht - üblicherweise in Schriftform sowie in fünffacher Ausfertigung erstellt.

 

Zum Gutachten gehört in der Regel auch eine entsprechende Fotodokumentation,

 

 

  • Privat-Gutachten

werden in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl in Schriftform erstellt.